Hierbei ist unsere Rechtsanwaltskanzlei vor allem auf dem Gebiet der Wiedergutmachung entzogenen, "arisierten" Vermögens, als auch in der Geltendmachung von Ansprüchen sogenannter "Sklavenarbeiter", von Versicherungsansprüchen, Opferrenten und der Rückstellung entzogener Kunstobjekte während der NS-Zeit tätig.
Unsere Kanzlei verfügt durch die effektive Zusammenarbeit mit ebenfalls auf diese Thematik spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien in den Vereinigten Staaten, Brasilien und Argentinien über ein enges kooperierendes Netzwerk sowie über einen speziell auf diesem Gebiet tätigen Historiker, was uns letztendlich dazu befähigt, Ihre Anträge zu prüfen und gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.
Auch wenn Ihre Beweise für einen Antrag noch nicht ausreichend sein sollten, ist es uns in den meisten Fällen möglich, mit Hilfe eines zu erstellenden Stammbaumes, bzw. Recherchen in diversen relevanten Archiven, Ihre Ansprüche zu rechtfertigen und Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Beachten Sie bitte, dass der österreichische Gesetzgeber für Anträge an den Nationalfonds auf Entschädigung für Opfer des Nationalsozialismus sowie für die Rückstellung entzogener Kunstobjekte keine Fristen gesetzt hat.